Zahlreiche rechtliche Grundlagen auf EU und nationaler Ebene regeln die biologische Bienenhaltung

 EU Bio Verordnung

Volk 01Die EU-Bio-Verordnung regelt den Bio-Landbau in der Europäischen Union. Sie regelt die Produktion, die Verarbeitung, die Kontrolle und den Import von Bio-Produkten.
Die EU-Bio-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 sind für Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichtend einzuhalten.
In der Basisverordnung 834/2007 sind die Ziele, Grundsätze und Grundregeln des biologischen Landbaus enthalten. Ergänzt wird diese Verordnung durch die Durchführungsbestimmungen 889/2008. Beide Verordnungen sind am 1.1.2009 gültig geworden.

 Allgemeine Grundsätze der biologischen Bienenhaltung

Folgende Vorgaben sind in der EU-Bio-Verordnung festgelegt:
  • Umstellung auf biologische Betriebsweise
  • Bienengemäße Haltungspraktiken
  • Geeigneter Standort
  • Fütterung nur mit biologischem Bienenfutter
  • Bekämpfung von Krankheiten nur mit zugelassenen Wirkstoffen
  • Kontrolle auf mögliche Rückstände im Wachs
  • Bienenstöcke aus natürlichen Materialien
  • Desinfektion und Säuberung nur mit zugelassenen Wirkstoffen


Die Bio-Richtlinien, mit Ausnahme der Wachs- und Beutenumstellung, sind leicht zu bewältigen.
Außerdem wird im Rahmen des ÖPUL 2015-2020 unter bestimmten Voraussetzungen die biologische Bienenhaltung mit € 25,- jährlich pro Bienenvolk gefördert. Dies gilt auch schon für die Umstellungszeit.

Zusätzliche und ergänzende Richtlinien

Zusätzlich zu den EU Vorschriften ergänzen weitere Vorgaben der Bioverbände (Bio Austria, Demeter,...) das Regelwerk. Diese zusätzlichen Richtlinien sind meist strenger als die EU Bioverordnung.
Hier können Sie ab Seite 81 der Bio Austria Richtlinien die berrteffenden Regelungen für die Bienenhaltung nachlesen.
Die Demeter Richtlinien für die Bienenhaltung finden sie hier.

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© Imkerei-Seewald Klaus